Energiepass: Welche Daten muss er enthalten
Entsprechend der Energiesparverordnung 2007 sind ab dem 01. Juli 2008 Energieausweise Pflicht, in denen aussagekräftig der energetische Zustand eines Gebäudes beschrieben wird. Ein gültiger Energieausweis kann erstellt werden, wenn vorab ein anerkannter Energieberater die im Haus installierte Heiztechnik sowie die Wände und Fenster überprüft und darüber hinaus Empfehlungen zur Modernisierung bzw. zur Altbausanierung gibt. Diese Sanierungstipps müssen zusätzlich zu den Gebäudedaten im neuen Energieausweis enthalten sein.
Ein Energiepass, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, behält zehn Jahre Gültigkeit. Um alle Daten korrekt zu erheben, ist daher die Beauftragung eines Energieberaters empfehlenswert, der den baulichen und heiztechnischen Zustandes des Hauses korrekt erheben und die Gebäudedaten präzise erfassen kann. Ob ein Energiepass als qualitativ hochwertig einzuschätzen ist, kann anhand der Sanierungstipps beurteilt werden. Je ausführlicher diese sind, desto aussagekräftiger ist der Gebäudepass.
Während für Neubauten bereits seit mehreren Jahren Energieausweise Pflicht sind, ist die Einführung von Energieausweisen für Bestandsbauten erst ab dem 01. Juli 2008 verbindlich. Wer also als Eigentümer in Zukunft sein Haus bzw. seine Wohnung verkaufen, aber auch neu vermieten möchte, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen können.
Die Einführung ab 01. Juli 2008 gilt für alle Gebäude, die bis zum Jahr 1965 errichtet wurden. Für alle später errichteten Häuser gilt der 01. Januar 2009 als verbindliches Einführungsdatum des Energieausweises. Für Käufer und Mieter ergibt sich durch den Energiepass eine bessere Einschätzung des zu erwartenden Energiebedarfs bzw. der Heizkosten. Der Erwerb eines Energiepasses ist nur dann nicht notwendig, wenn kein Kauf oder keine Vermietung seitens des Eigentümers geplant ist.